Skip to content

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie gegenüber öffentlich rechtlichen Sondervermögen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht im Einzelfall widersprochen haben. Spätestens mit der Annahme unserer Waren oder sonstiger Leistungen gelten die Verkaufsbedingungen durch den Besteller, selbst im Falle seines vorangegangenen Widerspruchs, als vorbehaltlos angenommen. Abweichungen von unserenVerkaufs-und Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen vorherigen Einwilligung für jeden einzelnen Vertrag.

Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen, artverwandten Geschäfte mit dem Besteller.

2. Angebot, Auskünfte und Beratung

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben. Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Einigung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Waren erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten; sie begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Besteller wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Einigung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Mustern sowie sonstigen Informationen und Unterlagen behalten wir uns die Eigentums-sowie Nutzungs-und Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und nur für die Vertragsverhandlungen genutzt werden. Das Urheberrecht verbleibt bei uns. Soweit uns der Auftrag nicht erteilt wird, sind die Informationen unverzüglich zurückzugeben.

3. Preise

Sofern gemäß Auftragsbestätigung keine Preise vereinbart wurden, gelten unsere Verkaufspreise am Tag der Lieferung oder Leistung, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes geregelt worden ist, bei Warenlieferung ab Lieferwerk oder Lager, ausschließlich Fracht, Frachtnebenkosten, Zoll, Steuern und Verpackung. Ist eine frachtfreie Warenlieferung zugesagt, gilt dies frachtfrei an die Empfangsstation des Abnehmers, ausschließlich Rollgeld. Mehrkosten aufgrund einer vom Abnehmer gewünschten besonderen Versandart (z.B. Expressgut, Eilgut, Luftfracht) gehen zu dessen Lasten.

4. Versand und Gefahrübergang

Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und, falls nichts anderes vereinbart worden ist, auf Kosten des Bestellers. Mit der Auslieferung der Ware an das Beförderungsunternehmen, spätestens mit Verlassen unseres Werkes oder Lagers, bei Streckengeschäften des Werkes oder Lagers unseres Vorlieferanten, geht die Gefahr, auch bei Franko, Fob oder Cif Geschäften, auf den Besteller über. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Ware nach ihrer Ablieferung unverzüglich auf ihre Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu überprüfen und uns Verluste oder Schäden ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen.

5. Lieferung

Die gemäß Auftragsbestätigung vereinbarten Liefertermine und Lieferfristen bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum (ab Werk), um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Liefertermine und Lieferfristen beginnen frühestens mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Der Beginn der Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße etwaiger Mitwirkungspflichten des Bestellers (Freigaben,
Dokumente, Zeichnungen, Anzahlungen) voraus. Aufträge können mit Mengenabweichungen bis zu +/- 10% bei Sonderanfertigungen bis zu +/- 20% ausgeliefert werden. Es bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint; Teillieferungen stellen keinen Mangel dar.

Bei Nichteinhaltung einer darüber hinaus schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Besteller berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Frist zur Lieferung/Leistung zu setzten. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf dieser Frist nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor Ablauf der Frist unser Werk oder Lager oder vereinbarungsgemäß das unseres Vorlieferanten verlassen hat.

Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse (höhere Gewalt), welche die Lieferung unmöglichen machen oder unzumutbar erschweren, z.B. Verkehrs-und Betriebsstörungen, Rohstoff-oder
Energiemangel, Streik oder Aussperrung, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Wir
werden den Besteller unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Fall höherer Gewalt eintritt. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind für den Besteller in diesem Fall ausgeschossen.

Lehnt der Besteller die Lieferung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ab, können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangen wir Schadensersatz, so beträgt dieser 25 % des Kaufpreises. Die Berechnung höherer Kosten bleibt uns bei Nachweis vorbehalten. Der Besteller ist berechtigt nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe als in Höhe der Pauschale entstanden ist.

6. Zahlungen

Alle Zahlungen sind ausschließlich zu leisten an die VSI Kunststofftechnik GmbH, 57290 Neunkirchen. Die Rechnungsbeträge sind sofort und ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart und von uns schriftlich bestätigt wurde.

Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an. Zahlungen an unsere Außendienstmitarbeiter gelten nur bei Vorlage einer schriftlichen Inkassovollmacht als Erfüllung. Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber an. Zahlungen durch Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung an. Die Zahlung gilt erst nach der Wechseleinlösung als erfolgt.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger Zahlung gerät der Besteller in Verzug. Wir sind, unbeschadet sonstiger Ansprüche, berechtigt, ab Eintritt des Verzuges Zinsen in Höhe von acht
Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der EZB zu verlangen. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und oder Sicherheitsleistungen auch schon vor Belieferung bzw. Leistungserbringung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen auf diesen sowie anderen Verträgen ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber von den bestehenden Verträgen zurückzutreten.

Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der Besteller Kaufmann, bedarf die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungs oder Zurückbehaltungsrechts unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.

7. Eigentumsrecht

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten uns gegenüber nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist ihm nicht gestattet; jeden Eingriff in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen. Erfüllt der Besteller seine Vertragspflichten uns gegenüber nicht, sind wir im Übrigen befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; der Besteller hat insoweit kein Recht zum Besitz.

Der Besteller tritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenen Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Er bleibt bis auf Widerruf auf Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Höhe seiner Forderungen und die Namen der Drittschuldner mitzuteilen.

Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an der neuen Sache, ohne dass dem Besteller aus diesem Rechtsübergang Ansprüche erwachsen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien.

Ist im Falle einer Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit einer anderen Sache diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache im Umfang des Bruttoberechnungswertes der Vorbehaltsware an uns über.

Übersteigt der Wert der uns übertragenen Sicherheiten unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller um mehr als zehn von Hundert, sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, die Sicherungsrechte nach unserer Wahl freizugeben.

8. Gewährleistung

Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel, Falschlieferungen oder beachtlicher Mengenabweichungen sind uns unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Ablieferung der Ware, schriftlich mitzuteilen. Verborgene Mängel der Ware müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden.

In beiden Fällen verjähren, soweit nicht anders vereinbart, alle Mangelansprüche zwölf Monate nach Gefahrenübergang. Bei Vorliegen eines Sachmangels steht dem Besteller nach unserer Wahl das Recht auf Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu. Fehlmengen werden nachgeliefert. Nach dreimaligem Misslingen der Nacherfüllung steht dem Käufer ein Recht auf Rücktritt oder Minderung zu.

Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege, Arbeits und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich durch unseren Verkauf zugesichert worden ist.

9. Haftung

Bei gesetzlich vorgeschriebener verschuldensunabhängiger Haftung (z .B. bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit eines Liefergegenstandes oder nach dem Produkthaftungsgesetz) und arglistigem Verschweigen von Mängeln haften wir unbeschränkt, ebenso bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Wir haften auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind, z.B. die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben. In diesen Fällen haften wir jedoch nicht bei grober Fahrläss igkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

Soweit nicht in Ziffer 5 sowie in Ziffer 9 etwas anderes geregelt ist, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist Schüttorf. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten des Bestellers ist Schüttorf. Gerichtsstand für beide Teile ist ebenfalls Schüttorf oder nach unserer Wahl der a llgemeine Gerichtsstand des Bestellers. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinigten Nation vom 11. April 1980 über den nationalen Warenkauf für die Bundesrepublik Deutschland ist ausgeschlossen.

11. Schlussbestimmungen

Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Wir weisen darauf hin, dass wir Daten des Bestellers, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.

Zur Beachtung

Bei allen im Katalog genannten Maßen und Gewichten sind technisch bedingte Toleranzen entsprechend den DIN – Normen möglich. Im Übrigen beruhen die Angaben auf unseren neuesten technischen Kenntnissen und Erfahrungen. Sie befreien die Anwender unserer Produkte wegen der Fülle möglicher Einflüsse außerhalb unserer Kontrolle nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Eine rechtlich verbindliche Zusicherung bestimmt er Eigenschaften oder der Eignung für einen konkreten Einsatzzweck kann weder ausdrücklich noch stillschweigend abgeleitet werden. Schutzrechte sind gegebenenfalls zu beachten.

VSI Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie keine Neuigkeiten & Events mehr von VSI

Jetzt abonnieren